| Wir über uns |
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Das Vermessungsbüro Schmidt (vormals Hergarten) steht in der dritten Generation für Kompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit. Erfahrene Fachkräfte und modernste Ausstattung ermöglichen es uns, die Zufriedenheit unserer Kunden sicherzustellen. Als anerkannte Ausbildungsstätte investieren wir unser Know-How in die Zukunft junger Menschen und somit auch in ein innovatives Unternehmen. |
| Was ist überhaupt ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)? |
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Der ÖbVI ist ein beliehener Freiberufler, dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat.
Er arbeitet somit privatrechtlich und leistungsbezogen ohne staatliche Zuschüsse, hat aber unter anderem als Organ des öffentlichen
Vermessungswesens auch behördliche Funktionen.
Er ist aufgrund des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) dazu berufen,
an bestimmten Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens mitzuwirken.
So führt er hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und ist befugt,
Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen.
Auch die gutachterliche Tätigkeit z.B. bei Grenzstreitigkeiten sowohl für Privatleute als auch für Gerichte gehören zu den Aufgaben eines ÖbVI.
Der ÖbVI unterliegt einer Berufsordnung und untersteht damit auch der staatlichen Aufsicht durch das Landesamt für Vermessung und
Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Hierbei wird sowohl die Qualität der Messungen aus fachlicher Sicht als auch die korrekte Gebühren- abrechnung gemäß der Landesverordnung über die Vergütungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergVO) überprüft. Dies garantiert bestmögliche Leistung zu staatlich festgelegten Preisen. Neben diesen hoheitlichen Tätigkeiten ist der ÖbVI selbst- verständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig. |